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Ratgeber

Fachlexikon Baustellen­absicherung

Fachbegriffe rund um Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, RSA 21, Sondernutzung und Baustellenabsicherung – kompakt und verständlich erklärt.

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Verkehrszeichen mieten / vorhalten

Verkehrszeichen, Absperrschrankengitter, Leitbaken und weitere Sicherungseinrichtungen werden für die Dauer der Baustelle bereitgestellt („vorgehalten") und nach Abschluss wieder abgebaut. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise nach Aufstellung, Vorhaltezeitraum und Abbau getrennt.

Verkehrszeichenplan (VZP)

Der Verkehrszeichenplan ist das zentrale Planungsdokument jeder Baustellenabsicherung. Er zeigt maßstabsgetreu, welche Verkehrszeichen, Absperrungen und Sicherungseinrichtungen an welcher Position aufzustellen sind – erstellt nach RSA 21, ZTV-SA 97 und StVO. Der VZP wird bei der zuständigen Stelle (Bezirksamt oder SenMVKU, je nach Straßenklasse) eingereicht und muss vor Baubeginn genehmigt sein.

Verkehrszeichenübersicht

Eine Verkehrszeichenübersicht fasst die im Rahmen einer Anordnung verwendeten Verkehrszeichen mit ihrer jeweiligen Bedeutung zusammen – etwa zur internen Abstimmung mit der Bauleitung oder zur Erläuterung gegenüber Anwohnern. Sie ersetzt nicht den amtlichen Verkehrszeichenplan, kann aber als verständliche Zusatzinformation dienen.

VISS-Portal

Das VISS-System ist das digitale Antragsportal des Landes Berlin für Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland. Über VISS werden Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen eingereicht; die Mindestvorlaufzeit beträgt 14 Tage vor geplantem Arbeitsbeginn – bei komplexeren Maßnahmen empfiehlt sich deutlich mehr Vorlauf.

VRAO-Antrag

VRAO steht für den Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO. Er ist Grundvoraussetzung für jede genehmigte Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum und wird zusammen mit dem Verkehrszeichenplan bei der zuständigen Behörde eingereicht.

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