← Zurück zur Startseite
Ratgeber

Fachlexikon Baustellen­absicherung

Fachbegriffe rund um Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, RSA 21, Sondernutzung und Baustellenabsicherung – kompakt und verständlich erklärt.

E

Eingeschränktes Halteverbot

Beim eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) ist kurzes Halten – etwa zum Be- und Entladen – für maximal drei Minuten gestattet, das Parken jedoch nicht. Für Baustellen ist diese Variante oft ausreichend, wenn Lieferverkehr zeitweise Zugang zum Baufeld benötigt, ohne dass die Fläche dauerhaft freigehalten werden muss.

Fehlt ein Begriff?

Schreib uns – wir ergänzen ihn zeitnah.

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Begriffserklärungen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information.

Frage zu einem Begriff?

Wir beraten Dich persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Genehmigung.