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Ratgeber

Fachlexikon Baustellen­absicherung

Fachbegriffe rund um Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, RSA 21, Sondernutzung und Baustellenabsicherung – kompakt und verständlich erklärt.

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Parkplatz für Anlieferung

Für regelmäßige oder einmalige Anlieferungen im innerstädtischen Bereich kann ein Parkplatz gezielt freigehalten werden – etwa durch ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen „Anlieferung frei". Das ermöglicht Lieferfahrzeugen kurzes Halten zum Be- und Entladen, ohne dass die Fläche dauerhaft blockiert wird.

Parkplatz reservieren

Ein öffentlicher Parkplatz kann nicht privatrechtlich reserviert werden – er muss über eine verkehrsrechtliche Anordnung freigehalten werden, etwa durch ein zeitlich befristetes Halteverbot. Das betrifft sowohl private Anlässe wie Umzüge als auch gewerbliche Zwecke wie Baustelleneinrichtung oder Anlieferungen.

Parkverbot Umzug

Für einen Umzug wird üblicherweise kein dauerhaftes Parkverbot, sondern eine zeitlich klar begrenzte Halteverbotszone eingerichtet – meist für ein bis zwei Tage. Die Beschilderung muss rechtzeitig vor dem Umzugstermin aufgestellt werden, damit sie gegenüber bereits parkenden Fahrzeugen wirksam und im Streitfall durchsetzbar ist.

Parkverbotsschilder

Parkverbotsschilder (Zeichen 314 mit entsprechendem Zusatz oder in Kombination mit Haltverbotszeichen) regeln, wo das Abstellen von Fahrzeugen über die reine Haltedauer hinaus untersagt ist. Im Unterschied zum Haltverbot ist kurzes Halten oft noch gestattet, das Verlassen des Fahrzeugs jedoch nicht.

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