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Ratgeber

Fachlexikon Baustellen­absicherung

Fachbegriffe rund um Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, RSA 21, Sondernutzung und Baustellenabsicherung – kompakt und verständlich erklärt.

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Mindestvorlaufzeit

Zwischen Antragstellung und genehmigtem Baubeginn müssen in Berlin mindestens 14 Tage liegen. Diese Frist ist keine Bearbeitungsgarantie, sondern eine Mindestfrist – bei umfangreichen Maßnahmen mit mehreren Behörden (z. B. bei zusätzlicher Beteiligung von BVG, Polizei Berlin oder SenMVKU) kann die tatsächliche Bearbeitungszeit deutlich länger ausfallen.

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