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Ratgeber

Fachlexikon Baustellen­absicherung

Fachbegriffe rund um Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, RSA 21, Sondernutzung und Baustellenabsicherung – kompakt und verständlich erklärt.

S

SNE – Sondernutzungserlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis erlaubt die Nutzung öffentlicher Straßenflächen über den Gemeingebrauch hinaus – etwa für Baustelleneinrichtung, Gerüste, Container oder Kranaufstellflächen. Sie wird getrennt von der verkehrsrechtlichen Anordnung beantragt und ist in Berlin je nach Lage beim zuständigen Bezirksamt oder bei SenMVKU einzuholen.

Straßenverkehrsbehörde

In Berlin ist je nach Straßenklasse entweder das jeweilige Bezirksamt (Nebennetz) oder die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (übergeordnetes Netz, Stufe 0–III) für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig. Welche Behörde konkret zuständig ist, entscheidet über Bearbeitungszeit, Auflagen und Ansprechpartner – eine frühzeitige Klärung spart im Projektverlauf oft mehrere Tage. Wir übernehmen die Behördenkommunikation für Dich.

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