Verkehrsrechtliche Anordnung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Wer im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Baustelle im öffentlichen Straßenland einrichtet, benötigt eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf – sie prüft und genehmigt alle vorübergehenden verkehrsbehördlichen Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz des Bezirks, von Halbsperrungen bis zu Vollsperrungen einzelner Nebenstraßen. Für Hauptverkehrsstraßen im Bezirk ist dagegen die zentrale Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Die Beantragung erfolgt schriftlich unter Vorlage eines anordnungsfähigen Verkehrszeichenplans nach RSA 21. BVT übernimmt für dich die komplette Antragstellung, die Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf und sorgt dafür, dass deine Baustelle fristgerecht starten kann.
Grundlagen im Ratgeber: Verkehrsrechtliche Anordnung
Sondernutzungserlaubnis Charlottenburg-Wilmersdorf
Geht die Nutzung des öffentlichen Straßenlands über den Gemeingebrauch hinaus – etwa durch Baumaterial-Lagerung, Container, Gerüste oder Bauzäune – ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach § 11 Berliner Straßengesetz erforderlich. Zuständig ist der Fachbereich Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamts Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Antrag ist unter Beifügung eines detaillierten Baustelleneinrichtungsplans in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Wichtig für Bauherren in Charlottenburg-Wilmersdorf: Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung sind zwei getrennte Verfahren, die häufig parallel laufen müssen – ein häufiger Stolperstein, wenn beides nicht koordiniert beantragt wird. BVT stimmt beide Anträge aufeinander ab, damit keine Verzögerung entsteht.
Unsere Leistung: Sondernutzungen beantragen
RSA 21 Verantwortlicher für Baustellen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Für die praktische Absicherung deiner Arbeitsstelle im Straßenverkehr ist ein qualifizierter RSA-21-Verantwortlicher vorgeschrieben. Er verantwortet die fachgerechte Umsetzung des genehmigten Verkehrszeichenplans vor Ort – von der korrekten Beschilderung bis zur Einhaltung der Regelpläne nach RSA 21. BVT stellt dir einen zertifizierten RSA-21-Verantwortlichen, der mit den lokalen Gegebenheiten in Charlottenburg-Wilmersdorf – etwa den viel befahrenen Achsen rund um Kurfürstendamm und Kantstraße – vertraut ist.
Vertiefung im Ratgeber: RSA 21 – Regelpläne & Anwendung