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Ratgeber

RSA 21 Regelpläne – Übersicht, Anwendung und Praxistipps

Wer eine Arbeitsstelle an einer Straße absichern muss, kommt an den Regelplänen der RSA 21 nicht vorbei. Sie sind die Grundlage dafür, wie eine Baustelle verkehrsrechtlich sicher eingerichtet wird – und trotzdem herrscht in der Praxis oft Unsicherheit: Welcher Regelplan passt zu meiner Situation? Wo bekomme ich die Pläne her? Und wer darf sie überhaupt anwenden? Dieser Guide gibt Ihnen einen kompakten Überblick.

Was ist die RSA 21?

Die RSA steht für die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, aktuelle Fassung aus dem Jahr 2021 (daher „RSA 21“). Sie werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und sind in Deutschland die maßgebliche technische Regel dafür, wie Arbeitsstellen im Straßenraum – von der kurzfristigen Reparatur bis zur mehrmonatigen Baustelle – verkehrssicher zu gestalten sind. Straßenverkehrsbehörden legen bei der verkehrsrechtlichen Anordnung einer Baustelle in der Regel die RSA 21 zugrunde.

Was sind Regelpläne nach RSA 21?

Regelpläne sind standardisierte Musterlösungen für typische Arbeitsstellensituationen. Statt für jede Baustelle die Verkehrsführung komplett neu zu entwickeln, greift man auf einen passenden Regelplan zurück, der bereits festlegt:

  • wie Fahrspuren verengt, verschwenkt oder gesperrt werden
  • welche Verkehrszeichen und Absperrgeräte in welchem Abstand aufzustellen sind
  • wie Vorwarnbereich, Absperrbereich und Arbeitsbereich strukturiert sind
  • welche Sicherheitsabstände einzuhalten sind

Die Regelpläne sind nach Anwendungsfällen gegliedert, unter anderem nach:

  • Straßenart: innerorts oder außerorts
  • Straßenkategorie: z. B. Autobahn, Landstraße, städtische Hauptverkehrsstraße
  • Art der Arbeitsstelle: kurzzeitig (wenige Stunden), Tagesbaustelle, längerfristig
  • Betroffener Verkehrsraum: Fahrbahn, Seitenraum/Gehweg, Radverkehrsanlage

Wo erhält man die offiziellen RSA-21-Regelpläne?

Die Regelpläne selbst sind urheberrechtlich geschütztes Regelwerk der FGSV und nicht frei im Internet als PDF verfügbar – auch wenn danach häufig gesucht wird. Sie können über den FGSV-Verlag offiziell erworben werden. Viele Straßenverkehrsbehörden und Tiefbauämter verweisen bei der Genehmigung direkt auf den anzuwendenden Regelplan; im Zweifel nennt Ihnen die zuständige Behörde bei der Anordnung, welcher Regelplan für Ihre Maßnahme maßgeblich ist.

Praxistipp: Kostenlose Sammlungen einzelner Regelpläne, die im Netz kursieren, sind oft veraltete Fassungen (z. B. noch nach RSA 95). Für die verkehrsrechtliche Anordnung zählt ausschließlich die aktuelle RSA 21.

Typische Fehler bei der Anwendung

Aus der Praxis – unter anderem aus eigener Erfahrung in der Straßenverkehrsbehörde – sind das die häufigsten Stolpersteine:

  • Falscher Regelplan für die Situation gewählt, z. B. ein Regelplan für kurzzeitige Arbeitsstellen bei einer mehrwöchigen Baustelle
  • Sicherheitsabstände nicht eingehalten, insbesondere im Vorwarnbereich
  • Beschilderung weicht vom genehmigten Plan ab – häufigster Grund für Beanstandungen vor Ort
  • Keine Anpassung an die reale Örtlichkeit, obwohl der Regelplan nur eine Grundlage ist und situativ angepasst werden muss
  • Fehlende oder verspätete Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, was zu Verzögerungen bei der Anordnung führt

Regelplan vs. individueller Verkehrszeichenplan

Nicht jede Situation lässt sich mit einem Standard-Regelplan abdecken. Bei komplexeren Arbeitsstellen – etwa mit mehreren Bauphasen, Radverkehrsführung oder besonderen örtlichen Gegebenheiten – ist ein individueller Verkehrszeichenplan erforderlich, der auf Basis der RSA 21 erstellt, aber auf die konkrete Örtlichkeit zugeschnitten wird.

Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?

Die Auswahl des richtigen Regelplans und die korrekte Umsetzung vor Ort entscheiden darüber, ob eine Anordnung reibungslos genehmigt wird und die Baustelle rechtssicher abgesichert ist. Fehler kosten Zeit, im schlimmsten Fall auch die Betriebserlaubnis der Baustelle oder eine Haftung bei Unfällen.

BVT Berlin Verkehrstechnik unterstützt Sie dabei:

  • Auswahl und Beschaffung des passenden Regelplans nach RSA 21
  • Erstellung individueller Verkehrszeichenpläne
  • Übernahme der Funktion als RSA-Verantwortlicher vor Ort
  • Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde

➡️ Mehr zu unserer Leistung: RSA Verantwortlicher · RSA 21 in den Berliner Bezirken

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt ein Regelplan nach RSA 21?

Ein Regelplan legt fest, wie eine Arbeitsstelle an einer Straße verkehrssicher eingerichtet wird – inklusive Beschilderung, Absperrung und Fahrbahnführung – für einen bestimmten, standardisierten Anwendungsfall.

Sind RSA-21-Regelpläne kostenlos erhältlich?

Nein, die offiziellen Regelpläne sind urheberrechtlich geschütztes FGSV-Regelwerk und kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen.

Wer darf Regelpläne anwenden und umsetzen?

Die Anwendung erfolgt im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Die praktische Umsetzung vor Ort übernehmen in der Regel Fachfirmen für Verkehrssicherung bzw. ein RSA-Verantwortlicher.

Was ist der Unterschied zwischen RSA 95 und RSA 21?

Die RSA 21 ist die aktuelle, seit 2021 gültige Fassung und löst die alte RSA 95 ab. Nur die RSA 21 ist heute noch verbindliche Grundlage für Anordnungen.

Reicht ein Regelplan immer aus, oder braucht man einen individuellen Plan?

Bei Standardsituationen reicht meist ein passender Regelplan. Bei komplexeren oder ungewöhnlichen Örtlichkeiten ist ein individueller Verkehrszeichenplan notwendig.

Hinweis: Dieser Guide dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die verbindliche Prüfung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

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